Datum:26 März 2025
Einige europäische Aufsichtsbehörden warnen vor der potenziellen Toxizität der traditionellen Heilpflanze Ashwagandha (Withania somnifera (L.) Dunal), eines der weltweit am häufigsten verwendeten pflanzlichen Nahrungsergänzungsmittel, weil es Pyrrolizidinalkaloide enthält. Berichte über Leberschäden im Zusammenhang mit Ashwagandha sind nicht neu, aber die Warnungen der Aufsichtsbehörden werden immer häufiger. So hat Dänemark ein Verbot für Ashwagandha-Nahrungsergänzungsmittel ausgesprochen, obwohl die Pflanze seit langem als sicher gilt. Jetzt nehmen die Niederlande Ashwagandha genau unter die Lupe, um seine Verwendung zu verbieten.
Am 24. März 2025 reichte die Alliance for Natural Health Europe (ANH Europe), eine gemeinnützige Organisation, die sich für die Förderung und den Schutz der natürlichen Gesundheit einsetzt, eine Antwort auf den Konsultationsprozess der niederländischen Regierung zu dem Vorschlag ein, die Verordnung zum Warengesetz zu ändern, die das sehr beliebte Kraut Ashwaganda vollständig verbietet.
ANH Europe lehnt das von der niederländischen Regierung vorgeschlagene Verbot von Ashwagandha, einem adaptogenen Kraut, das hauptsächlich zur Verbesserung der Stressresistenz eingesetzt wird, entschieden ab. Die Organisation argumentiert, dass das Verbot unverhältnismäßig wäre, Rechtsunsicherheit für andere traditionelle Kräuter schaffen und die niederländischen Bürger möglicherweise großen Gesundheitsrisiken aussetzen würde, da diese derzeit legalen und strengen Sicherheitsanforderungen unterliegenden Kräuter - angesichts ihrer großen Beliebtheit - sicherlich bald durch minderwertige oder gepanschte Produkte ersetzt werden.
Zusammenfassung der Einreichung
Die Alliance for Natural Health Europe (ANH Europe) wendet sich entschieden gegen das von der niederländischen Regierung vorgeschlagene Verbot des ayurvedischen Krauts Ashwagandha (Withania somnifera), ein sehr beliebtes adaptogenes Kraut, das hauptsächlich zur Verbesserung der Stressresistenz verwendet wird. Die Organisation argumentiert, dass das Verbot unverhältnismäßig wäre, Rechtsunsicherheit für andere traditionelle Kräuter schaffen und die niederländischen Bürger möglicherweise größeren Gesundheitsrisiken durch minderwertige oder verfälschte Produkte aussetzen würde.
- Mangelnde Verhältnismäßigkeit und wissenschaftliche Grundlage
ANH Europe betont, dass das vorgeschlagene Verbot nicht durch solide wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt wird. Es gibt zwar vereinzelte Berichte über Lebertoxizität im Zusammenhang mit Ashwagandha, aber die niederländische Regierung hat es versäumt, die Kausalität anhand von Standardbewertungsmethoden (z.B. der RUCAM-Skala) nachzuweisen. Darüber hinaus bestätigen anerkannte Monographien die allgemeine Sicherheit von Ashwagandha, wenn es in den empfohlenen Dosen von bis zu 6,5 g trockener Wurzel (oder gleichwertig) pro Tag verwendet wird. Das Verbot übersieht diese anerkannte Sicherheitsbilanz und stellt das Risikoprofil der Pflanze falsch dar.
- Rechtsunsicherheit und Bedrohung für andere Botanicals
Ein Verbot von Ashwagandha würde einen Präzedenzfall der Rechtsunsicherheit für viele andere traditionelle Kräuter mit einer langen Geschichte der sicheren Verwendung schaffen, wie Rhodiola, sibirischer Ginseng und Schisandra. Dies würde den Zugang der Verbraucher zu natürlichen Gesundheitsprodukten untergraben und der Industrie für pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel ungerechtfertigte regulatorische Belastungen aufbürden.
- Erhöhte Gesundheitsrisiken durch minderwertige Produkte
Ein Verbot von Ashwagandha könnte den Markt in den Untergrund treiben und dazu führen, dass minderwertige oder gepanschte Produkte in Umlauf kommen, insbesondere über Online-Händler. Solche Produkte, bei denen es oft an Qualitätskontrollen mangelt, könnten Nicht-Wurzelteile oder konzentrierte Extrakte mit veränderten chemischen Profilen enthalten, was das Risiko unerwünschter Wirkungen erhöht. ANH Europe warnt, dass das Verbot durchaus dazu führen könnte, dass die Verbraucher größeren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, anstatt sie zu schützen.
- Vorschlag für eine verhältnismäßige Regulierung
Anstelle eines völligen Verbots empfiehlt ANH Europe einen verhältnismäßigen Risikomanagement-Ansatz, der Folgendes umfasst:
- Tägliche Höchstdosis von 6,5 g trockener Wurzel (oder Äquivalent).
- Ausschluss von Nicht-Wurzelteilen aus Nahrungsergänzungsmitteln.
- Verpflichtende Warnhinweise, die von der Verwendung während der Schwangerschaft abraten.
ANH Europe fordert die niederländische Regierung auf, ihr Verbot zu überdenken, einen rationalen, evidenzbasierten Ansatz zu verfolgen und der Wahlfreiheit der Verbraucher und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit Priorität einzuräumen.
>>> Download der vollständigen Konsultationsantwort von ANH Europe
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